Ihre Miethausverwaltung in Lahnstein und Umgebung
Aus unserer Sicht ist die Verwaltung eines Mietobjektes auch eine „Herzensangelegenheit“
„Bitte behandeln Sie unser Objekt so, als wäre es Ihr Eigenes“
Diese Bitte hat uns vor vielen Jahren ein Eigentümer mit auf den Weg gegeben und genau nach dieser Bitte handeln wir.
Wir bieten Ihnen eine Rundumbetreuung Ihres Mietshauses zu fairen Konditionen:
Wir vertreten Sie als Eigentümer bei organisatorischen und vertraglichen Aufgaben und sind bei Notfällen oder Problemen schnell vor Ort. Wir stehen in regelmäßigem persönlichem Kontakt mit Ihren Mietern, um Schwierigkeiten bereits im Vorfeld zu erkennen und diese konstruktiv im Interesse aller Beteiligten zu lösen.
In enger Zusammenarbeit mit diversen Partnern in den Bereichen Recht, Elektronik, Sanitär und Heizung gewährleisten wir für Ihr Mietobjekt eine professionelle und seriöse Betreuung. Sämtliche weiteren handwerklichen Leistungen sind über unseren Bauservice abgedeckt. Damit wollen wir Voraussetzungen schaffen, dauerhafte Mietverhältnisse zu ermöglichen.
Falls Sie weitere Fragen haben oder genauere Informationen für sich und Ihr Mietobjekt benötigen, zögern Sie nicht Kontakt mit uns aufzunehmen.
LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK
- Erstellen der Betriebskostenabrechnungen
- Abwicklung des Schriftverkehrs mit Mietern, Behörden, Versorgern u. ä.
- Bearbeitung von Mietkündigungen und Neuvermietung
- Führen der Buchhaltung
- Planung und Überwachung von Sanierungen und Modernisierungen
Zu Ihrer Information:
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter ist am 1.8.2018 in Kraft getreten. Bereits tätige Verwalter müssten bis Anfang März eine Erlaubnis beantragen. Diese Erlaubnis wurde uns ohne Probleme erteilt und kann auf Wunsch vorgelegt werden.
Es gilt eine Fortbildungspflicht.
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist, dass der Verwalter seine Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro je Versicherungsfall und von einer Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres nachweisen kann.
Wohnimmobilienverwalter müssen nun regelmäßige Weiterbildungen absolvieren, und zwar 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Dieser Verpflichtung kommen wir natürlich nicht nur im eigenen Interesse, sondern besonders im Interesse unserer Eigentümer gerne nach. Mit der Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung werde sichergestellt, dass Verwalter über die für die Berufsausübung erforderliche Sachkenntnis verfügen und das erforderliche Fachwissen aktuell halten, so die Gesetzesbegründung.
Außerdem sind Verwalter verpflichtet, über absolvierte Fortbildungen zu informieren, also Sie als Eigentümer und so zu ermöglichen, sich Sie ein eigenes Bild über die fachliche Qualifikation machen können.
Wir freuen uns unsere langjährige Erfahrung für Ihre Immobile einzusetzen und warten auf ihre Anfrage!